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Hausordnung

Hausordnung


Das Vereinshaus ist Heimstätte der Vereine in Hartau. Um eine langjährige Nutzung zu gewährleisten, ist mit den Gebäuden des Vereinshauses und allen Einrichtungsgegenständen sorgsam umzugehen sowie Schaden zu verhindern. 
Das Vereinshaus dient der Unterstützung der Aktivitäten des Vereins. Es soll die Kommunikation unter den Mitgliedern fördern. 

 

 Nachstehend aufgeführte Regelnd gelten für Vereinsmitglieder und Gäste verbindlich.

 

  1. In allen Räumen des Vereinshauses besteht Rauchverbot. Der Konsum von Cannabisprodukten ist auf dem gesamten Gelände des Dreiseitenhof untersagt.
     

  2. Bei Nutzung des Vereinshauses ist das Haus im gleichen sauberen Zustand zu übergeben, wie es übernommen wurde.
     

  3. Mit Elektroenergie, Wasser und Verbrauchsmaterialien ist sparsam umzugehen.
     

  4. Der Hof ist kein Parkplatz und darf deshalb nur zum Be- und Entladen mit Kraftfahrzeugen befahren werden.
     

  5. Um eine Lärmbelästigung der Anwohner zu vermeiden sind ab 22:00 Uhr die von einer Veranstaltung verursachten Geräusche auf Zimmerlautstärke zu begrenzen.
     

  6. Der Vorstand des Ortsverbandes behält sich das Recht von Kontrollen zur Durchsetzung der Hausordnung vor. Anweisungen der kontrollierenden Personen ist Folge zu leisten.

 

 

Beschlossen vom Vorstand am 28.11.2025

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