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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Die nachfolgenden AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes Raumnutzungsvertrags. Die AGB regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten.

Mit Abschluss der Buchung erkennt der/die Mieter/-in die AGB uneingeschränkt an.

 

1. Grundsatz der Neutralität
 

Der Vermieter ist den Grundsätzen des Rechtsstaats verpflichtet, dazu gehören insbesondere die Wahrung parteipolitischer Neutralität, weltanschauliche Offenheit und Toleranz gegenüber Andersdenken. Der/die Mieter/-in versichert, bei seinen Aktivitäten im Rahmen der gestatteten Raumnutzung denselben Grundsätzen verpflichtet zu sein. Parteipolitische, konfessionelle oder weltanschauliche Propaganda, sowie Veranstaltungen, deren Inhalt den Straftatbestand verwirklicht oder sittenwidrig ist sind in unseren Räumen untersagt.

 

2. Mitteilungspflicht des Mieters

Der/die Mieter/-in ist verpflichtet, die Einhaltung der AGB auch bei den Teilnehmer/-innen zu gewährleisten. Er/sie muss die Teilnehmer in geeigneter Form über die AGB sowie deren Einhaltung informieren.

 

3. Die Hausordnung ist Bestandteil der AGB. 

4. Nutzung der Räume
 

4.1. Der/die Mieter/-in versichert mit der Unterschrift, dass er/sie nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Er/sie ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

 

4.2. Der/die Mieter/-in versichert mit der Buchung, dass alle erforderlichen Genehmigungen (Ordnungs- amt, Polizei, GEMA, usw.) selbst eingeholt werden.

 

4.3. Die Schlüsselübergabe erfolgt planmäßig 2 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.
Der/die Mieter/-in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten bis 18 Uhr des Folgetages des Mietzeitraumes zurückzugeben.

Die genutzten Räumlichkeiten sind in aufgeräumtem und sauberem Zustand, so wie übernommen, zu hinterlassen. Die gemeinsame Übergabe der Räumlichkeiten hat zwingend vor und nach der Veranstaltung zu erfolgen.

Sollte der/die Mieter/-in eine Endreinigung vereinbart haben, erfolgt die Übergabe im Zustand entsprechend einer üblichen Nutzung. Der Vermieter ist darüber hinaus berechtigt bei nicht zu erwartender überdurchschnittlicher Verschmutzung die Reinigungsgebühr dem Aufwand entsprechend zu erhöhen. 

 

4.4. Der/die Mieter/-in verpflichtet sich, Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen sowie während der Nutzungszeit an Räumen und Inventar entstehen, unverzüglich anzuzeigen. Der/die Mieter/-in ist weiter verpflichtet Störungen anzuzeigen, die durch unbefugte Dritte in den Räumen entstehen. 

 

5. Haftung

5.1 Haftung des/der Mieter/-in

Der/die Mieter/-in haftet im gesetzlichen Umfang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Nutzung der Räume entstehen, ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung 

 

der Mieträume. Soweit Dritte im Zusammenhang mit der Raumnutzung Schadenersatzansprüche erheben, stellt der/die Mieter/-in sie von allen Ansprüchen frei. Der Ortsverband übernimmt während des Zeitraums der Vermietung keinerlei Haftung.

 

5.2 Haftung des Vermieters

Der Vermieter stellt der/die Mieter/-in die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitig. Er haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für von dem/der Mieter/-in eingebrachte Gegenstände sowie Lebens- und Genussmittel.

 

6. Kündigung

 

6.1 Ordentliche Kündigung

 

Der/die Mieter/-in kann den Raumnutzungsvertrag bis 14 Tage vor Nutzungsbeginn ordnungsgemäß kündigen. Nach dieser Frist wird eine Entschädigung von 50 % der vereinbarten Nutzungsgebühr (ohne Zuschläge) fällig.

 

6.2 Außerordentliche Kündigung

 

Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Mieter/-in die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist. 

6.3 Verstöße

 

Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Vermieter bei Verstößen gegen die AGB, gegen die Hausordnung sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten.

 

7. Nutzungsgebühren / Kaution

 

Die Nutzungsgebühren ergeben sich aus der Preisliste.

Die Kaution beträgt 100,00 € und ist bei Schlüsselübergabe in bar zu entrichten. Bei ordnungsgemäßer Übergabe des Objektes durch den Mieter wird die Kaution dem Mieter unverzüglich in bar übergeben.

Sollten Schäden am Objekt und/oder dem Inventar auftreten wird die Kaution bis zur Klärung einbehalten.

8. Nutzungsgebühren für Vereinsmitglieder

Vereinsmitglieder erhalten eine Ermäßigung der Nutzungsgebühren.

Um in den Genuss der Ermäßigung zu kommen, müssen Vereinsmitglieder spätestens bei der Schlüsselübergabe eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung ihres Vereins übergeben.

Kann diese Bescheinigung nicht erbracht werden, ist die volle Nutzungsgebühr zu zahlen.

 

9. Zahlungsbedingungen

 

Es ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Nutzungsentgeltes (ohne Zuschläge) zu entrichten. Die Anzahlung

und der Betrag der Schlussrechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

 

 

10. Datenschutz

 

Die im Vertrag genannten persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben.

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